Club- und Platzordnung des TENNIS-CLUB weiss blau Partenstein e.V.
(Im Nachfolgenden als TC bezeichnet)
§1 Zuständigkeit
Diese Ordnung regelt den Spiel-, Sportbetrieb und die Benutzung der Tennisanlage des TC.
Diese Ordnung wurde durch Vorstandsbeschluss am 26.04.2019 beschlossen.
Zuständig für die Überwachung der Einhaltung dieser Ordnung ist jedes Vorstandsmitglied.
Außerdem, Personen, welche hierfür durch die Vorstandschaft beauftragt wurden.
§2 Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des TC, insofern sie ihren Beitrag für die laufende Saison entrichtet haben.
Passive Mitglieder haben keine Spielberechtigung.
§3 Reservierung
Jedes Mitglied ist berechtigt, über das Buchungssystem, einen Platz (Nr. 1 - 3) für bis zu sechs Stunden pro Woche im Voraus zu belegen.
Davon dürfen in der Zeit ab 18 - 21 Uhr nur 2 Stunden im Voraus belegt werden.
Jedes Mitglied ist verpflichtet diese Regelung einzuhalten.
Wiederholte Verstöße gegen diese Regeln können zum Vereinsausschluß führen.
Erst nach Abspielen dieser Stunden kann erneut wieder reserviert werden.
Mehrfachbelegungen sind nicht zu lässig.
Wird eine Platzreservierung nicht innerhalb von 15 Minuten nach Beginn wahrgenommen, so entfällt das Spielrecht.
Offizielle BTV-Mannschaftsspiele haben immer Vorrang vor Mitgliedereintragungen.
Plätze hierfür, sowie für Trainingsstunden werden durch die Vorstandschaft reserviert.
Sollte ein Mannschaftsspiel zum im Belegungsplan angegebenen Zeitpunkt nicht beendet sein, so entfallen die nachfolgenden Reservierungen.
gültig ab 01.01.2020 lt. Vorstandsbeschluss vom 15.09.2019
§4 Spielen mit bzw. durch Gäste(n)
Gäste dürfen sowohl mit Gästen als auch mit aktiven Club-Mitgliedern die Plätze des TC nutzen.
In beiden Fällen besteht die Pflicht zur Buchung über das Courtbooking Buchungssystem durch eine(n) der teilnehmenden Spieler/Spielerinnen (Gast oder Clubmitglied).
Gäste müssen zur berechtigten Nutzung der Plätze des TC dafür im Courtbooking System registriert sein und eine gültige Bankverbindung zur Abbuchung der Gastgebühr hinterlegen.
Spielt ein Clubmitglied mit einem nicht registrierten Gast, wird die Gastgebühr dem Clubmitglied belastet.
Diese Art der Buchung ist von Seiten des TC nicht erwünscht, lässt sich jedoch aus technischen Gründen nicht vermeiden.
Solange in Bayern Beschränkungen wegen der Corona Krise gelten, muss Name und Anschrift des Gastes in Courtbooking durch Registrierung hinterlegt sein, damit die Rückverfolgung einer Infektionskette gewährleistet werden kann.
Maßgebend für die Gastgebühr sind die hier nachstehenden aufgeführten Preise.
Die im Courtbooking System aufgeführten Preise gelten nur für reine Gastbuchungen.
Das Courtbooking Buchungssystem kann derzeit leider im Fall der Buchung Gast / aktives Clubmitglied nicht die zutreffenden Preise anzeigen.
Die Gastgebühr (Gast spielt mit Gast) beträgt - in der Zeit von montags - bis freitags von 7 bis 17 Uhr - für Buchungen 10 € pro Platz und Stunde.
Ab 17.00 Uhr und am Wochenende (Samstag, Sonntag) haben Mitglieder Vorrang vor Gästen.
Deshalb beträgt in dieser Zeit die Gastgebühr für Buchungen 20 € pro Platz und Stunde.
Spielt ein aktives Clubmitglied mit, ermäßigt sich der Preis entsprechend.
Die Gastgebühr wird jeweils zum 30.06 und 30.10. dem Konto des Gastes per SEPA Lastschrift belastet.
Gäste bzw. Clubmitglieder die Gastspiele nicht in den Belegungsplan eintragen, werden beim 1. Verstoß mit dem doppelten Gastbeitrag (20€ bzw. 40 €) belastet.
Beim 2. Verstoß kann die Vorstandschaft von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ein Platzverbot für das Nichtmitglied aussprechen (Vorstandsbeschluss vom 05.02.2019).
§5 Spieldauer
Die Spieldauer beträgt im Einzel 60 Minuten, im Doppel 120 Minuten (Beginn und Ende jeweils zur vollen Stunde,) und beinhaltet sowohl das Spritzen der Plätze (bei Trockenheit) zu Beginn, und das Abziehen und Kehren der Linien am Ende der Stunde.
Zu Beginn der Saison sind die Plätze zusätzlich mit den Kanthölzern zu glätten.
§6 Tennisplatz-Ordnung
Der Tennisplatz ist nur mit Tennisschuhen (Fischgrätenmuster, keine Joggingschuhe!) und in entsprechender Tenniskleidung zu betreten. Rauchen und alkoholische Getränke sind auf den Plätzen nicht erlaubt. Wer als Letzter die Anlage verlässt ist für das ordnungsgemäße Verschließen des Clubhauses (Türen und Fenster) und der Tennisanlage
(Außentüren) verantwortlich. (Schlüssel gegen 20€ Leihgebühr). Die Lichter im Clubhaus sind zu löschen. Für die Pflege und den ordnungsgemäßen Zustand der Tennisplätze und der Anlage ist der Platzwart verantwortlich. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden in erster Linie die Mitglieder der Vorstandschaft. Nichtbespielbare Plätze dürfen nicht bespielt werden.
§7 Clubhaus-Ordnung
Das Clubhaus steht allen aktiven und passiven Mitgliedern des TC zur Verfügung. Sowohl der Clubraum als auch die Damen- bzw. Herrenumkleide dürfen nicht mit Sandplatzschuhen betreten werden. Der Flur zum Getränkeautomaten und Toiletten sind hiervon ausgenommen.
§8 Allgemeines
Die Vorstandschaft kann jederzeit Änderungen der Spiel- und Platzordnung vornehmen. Mitglieder, die eine Änderung wünschen, können dies schriftlich bei der Vorstandschaft beantragen. Über Änderungen werden die Mitglieder mit einem Aushang am Clubhaus informiert.
gez.
Die Vorstandschaft, 15.09.2019